Consulting
Die Compliance-Risikoanalyse im Bereich der Korruptionsprävention dient der Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche. Sie stellt die Grundlage für die Präventionsarbeit dar und ist maßgeblich für das "Ob" und das "Wie" der zu ergreifenden Compliance-Maßnahmen. Eine entsprechende Risikoanalyse ist nach den einschlägigen Standards anlassbezogen und regelmäßig (aller vier bis fünf Jahre) durchzuführen. Die Pflicht zur Feststellung der korruptionsgefährdeten und besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsbereiche trifft nach den Korruptionsbekämpfungsgesetzen (KorruptionsbG) der Länder die Hausleitung. Diese kann die Pflicht delegieren.
Die externe Durchführung der Korruptions-Gefährdungsbeurteilung/-Risikoanalyse durch ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht und Compliance spart Ressourcen in der Verwaltung. Es ist häufig unwirtschaftlich innerhalb der eigenen Oraganisation, dauerhaft die Kompetenz aufzubauen und aufrechtzuerhalten, die für die Durchführung des komplexen Erhebungs- und Bewertungsverfahren bei der Compliance-Risikoanalyse im Bereich Antikorruption notwendig ist.
Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski verfügt über umfassende Erfahrung und Expertise bei der Durchführung von Risikoanalysen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Neben der Beratungstätigkeit ist Dr. Rostalski Dozent für den Bereich Risikoanalyse unter anderem beim Kommunalen Bildungswerk, der TÜV Rheinland Akademie und der DeutschenAnwaltAkademie.
The legal hotline service includes:
✓ Vorbereitung und Projektplanung,
✓ Abstimmung mit den Verantwortlichen,
✓ Erstellung von Checklisten über erforderliche Unterlagen, Erhebung und Auswertung von Vorarbeiten (Auswertung Daten der früheren Risikoanayse(n) etc., Ermittlung der Arbeitsplätze/Dienstposten der Behörde),
✓ Sichtung und Entgegennahme, ggf. Nachforderung von notwendigen Unterlagen oder Informationen,
✓ Anpassung und inhaltliche Abstimmung der Fragen im Rahmen der Datenerhebung mit dem Auftraggeber.
✓ Ermittlung/ggf. Abfrage der anfallenden Aufgaben und objektiven Tätigkeitsmerkmale der Organisationseinheiten der Behörde,
Plausibilisierung der Ergebnisse unter Einbeziehung sonstiger Quellen (Geschäftsverteilungsplan, Organisationsplan, Haushaltsplan, Bewirtschaftungsbefugnisse etc.),
✓ Vorprüfung (Ausschluss regelmäßig nicht korruptionsgefährdeter Bereiche mit vorbereitenden und nachgelagerten administrativen Tätigkeiten),
✓ Gefährdungsbewertung der Arbeitsbereiche auf Grundlage der erhobenen Daten,
✓ Rücksprachen und Besprechung mit Organisationseinheiten bei Bedarf, insbesondere bei Rückfragen.
✓ Abfrage einer Selbsteinschätzung anhand vorgegebener Fragen und Kriterien zum Gefährdungspotential,
✓ Plausibilisierung der Ergebnisse,
✓ Rücksprachen und Besprechung mit Organisationseinheiten bei Bedarf, insbesondere bei Rückfragen.
✓ Abschließende Bewertung der Korruptionsgefährdung,
✓ Entwurf eines Sachberichts über die Feststellung korruptionsgefährdeter und besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche
✓ Präsentation des Ergebnisses,
✓ Kommunikation des Ergebnisses gegenüber den geprüften Organisationseinheiten unter Mitteilung des jeweiligen Grades der Korruptionsgefährdung,
✓ Rücksprachen und Besprechung mit Auftraggeber, Organisationseinheiten bzw. der Innenrevision bei Bedarf, insbesondere bei Rückfragen
✓ Ermittlung/Abfrage bei den Beschäftigten von Organisationseinheiten mit besonderer Korruptionsgefährdung oder mit besonders systematischer Korruptionsgefährdung, inwieweit dort bereits die erforderlichen organisatorischen und personellen Korruptionspräventionsmaßnahmen ergriffen wurden,
✓ Plausibilisierung der Ergebnisse,
✓ Rücksprachen und Besprechung mit Organisationseinheiten bei Bedarf, insbesondere bei Rückfragen,
✓ Ergänzung der Ergebnisse im Sachbericht und finale Dokumentation der Ergebnisse ("Risikoatlas"),
✓ Präsentation der Ergebnisse.
Die Leistungen werden abhängig von der Größe der Organisationseinheit jeweils zum Fixpreis angeboten.
T:
0221 29265841
E:
rostalski@rostalski.legal
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Die anwaltliche Umsetzung der Korruptions-Risikoanalyse stellt eine rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Festlegung besonders gefährdeter Arbeitsbereiche innerhalb der Verwaltung dar.
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