Neue Compliance-Anforderungen nach AI-Act/KI-Verordnung

22.11.2024

Dieses Live-Online-Seminar gibt einen Einblick in die Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Systemen und die Compliance-Anforderungen für Hersteller, Importeure sowie Nutzerinnen und Nutzer.

Der neue AI-Act/die KI-Verordnung stellt die weltweit erste umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz dar. Bestimmte Praktiken werden verboten. Im Übrigen sind abhängig vom Risikoprofil der KI-Anwendung neue Compliance-Anforderungen zu beachten.Dieses Live-Online-Seminar gibt einen Einblick in die Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Systemen und die Compliance-Anforderungen für Hersteller, Importeure sowie Nutzerinnen und Nutzer.

  • Sie erhalten einen Überblick über den AI-Act/die KI-Verordnung und die dahinterstehenden Wertungen.
  • Sie verstehen die Grundlagen für die Klassifizierung von KI-Systemen.
  • Sie lernen die wesentlichen Compliance-Pflichten nach dem AI-Act/der KI-Verordnung kennen.

Eine Buchung des Seminars ist über die bitkom Akademie möglich: hier.

ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht und Compliance berät zur KI-Compliance, führt Inhouse-Schulungen für KI-Beauftragte durch und bietet Mitarbeiterschulungen nach Artikel 4 KI-VO an. Für Betreiber von KI besteht ab 2. Februar 2025 eine Rechtspflicht zur Durchführung solcher Mitarbeiterschulungen. Alle Leistungen und Lösungen für Unternehmen finden Sie hier.

Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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