Wir identifizieren Risiken, begleiten den Aufbau und die Fortentwicklung von effektiven Compliance-Strukturen und beraten Unternehmen und öffentliche Auftraggeber strategisch mit einem tiefgreifenden Organisationsverständnis.
Hierbei führen wir sowohl ganzheitliche Compliance-Risikoanalysen also auch bereichsspezifische Analysen durch, insbesondere im Bereich der Korruptionsprävention. In der Tiefe sind uns zudem verfahrensbezogene Schwachstellenanalysen vertraut.
Mit Praxiserfahrung und als gefragte Referenten zu Themen des Aufbaus und der Fortentwicklung von Compliance-Management-Systemen liefern wir eine präzise Beratung, um Haftungsrisiken für Leitungspersonen zu reduzieren.
Die Einrichtung und der Betrieb von internen Meldestellen ist für Unternehmen und Behörden Pflicht. Ausgenommen sind lediglich kleine Einheiten mit weniger als 50 Beschäftigten. Unternehmen und Meldestellenbeauftragte persönlich haben ein hohes Bußgeld- und Haftungsrisiko, wenn die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz - insbesondere das Vertraulichkeitsgebot - nicht rechtskonform umgesetzt werden.
Wir beraten bei der Einrichtung von Meldestellen, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, führen Inhouse-Schulungen für Meldestellenbeauftragte durch, bewerten und ordnen Hinweise rechtssicher ein und klären Verdachtslagen für Unternehmen auf.
Rechtsanwalt Dr. Rostalski ist Mitglied der Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V., der Arbeitsgruppe "Interne Untersuchungen & Hinweisgebersysteme" des Deutschen Instituts für Compliance e.V. und regelmäßiger Referent zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen im privaten und öffentlichen Sektor u.a. beim TÜV Rheinland und dem Deutschen Beamtenbund.
Bei einem Fehlverhalten von Mitarbeitern und Leitungspersonen kommt der professionellen Aufklärung der Verdachtslage eine Schlüsselrolle zu, um weitere Risiken für die Organisation und Leitungspersonen zu reduzieren.
Interne Untersuchungen sind bei entsprechenden Verdachtslagen verpflichtend durchzuführen. Dies folgt aus dem Legalitätsprinzip und spezialgesetzlich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und bei MeToo-Vorwürfen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Hiervon abgesehen tragen sie dazu bei, Fehlverhalten abzustellen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, die Eintragung ins Wettbewerbsregister abzuwenden, die Compliance-Kultur im Unternehmen zu stärken und Bußgeld- sowie Reputationsrisiken einzudämmen.
Wir führen interne Untersuchungen für Unternehmen und Behörden durch und begleiten Untersuchungen, die durch Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt werden.
Dabei stellen wir eine professionelle, zeitnahe, sorgfältige, gerichtsfeste, objektive und vertrauliche Aufklärung sicher.
Wir erstatten für Privatpersonen und Unternehmen bei einer entsprechenden Verdachtslage Strafanzeige, regen geeignete Ermittlungsmaßnahmen an und begleiten das Verfahren in engem Austausch mit dem zuständigen Staatsanwalt/der zuständigen Staatsanwältin.
Die geordnete und rechtlich fundierte Darstellung der Verdachtslage und die Stellungnahme zu Ermittlungsmaßnahmen tragen dazu bei, Strafverfahren zu fördern und deren Ergebnisse effektiv in begleitenden zivilrechtlichen Verfahren nutzbar machen zu können.
Der neue AI-Act/die KI-Verordnung stellt die weltweit erste umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz dar. Insbesondere Anbieter und Betreiber von Künstlicher Intelligenz werden abhängig vom Risikoprofil der Anwendung mit neuen Pflichten konfrontiert. Wir beraten zur Klassifizierung von KI-Systemen und zur Umsetzung von Compliance-Pflichten nach dem AI-Act/der KI-Verordnung.
Darüber hinaus beraten wir zur Implementierung von KI-Richtlinien in Unternehmen und Behörden.
Für Betreiber von KI-Systemen bieten wir die nach Art. 4 KI-VO verpflichtenden KI-Kompetenz-Schulungen von Beschäftigten an, die direkt oder indirekt mit KI-Systemen arbeiten. Hierbei handelt es sich um eine Rechtspflicht, die ab 2. Februar 2025 in Kraft tritt. Die Schulungspflicht trifft neben einer Vielzahl von Unternehmen insbesondere auch Hochschulen/Universitäten und Behörden.
Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen zum neuen AI-Act und Mitglied renommierten Forschungsgremien (u.a. KI-NRW) zum Thema KI-Compliance. Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski ist Dozent für das Thema KI-Compliance bei der Akademie des führenden Digitalverbandes Bitkom.
Unser Schwerpunkt im Bereich der Antikorruptions-Compliance liegt im Aufbau und der Fortentwicklung von Antikorruptionsprävention im öffentlichen Sektor (Kommunen, Anstalten des öffentlichen Rechts). Hierbei übernehmen wir insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Risikoanalyse nach den Korruptionsbekämpfungsgesetzen der Länder (KorruptionsbG) und erstellen nach Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche einen Risikoatlas. In diesem Kontext führen wir Schwachstellenanalysen in Bereichen mit besonderer Korruptionsgefährdung durch. Ziel dieser Prozessbetrachung ist die Offenlegung etwaiger Schwachstellen im Arbeitsablauf, um diese durch passgenaue (risikoreduzierende) Maßnahmen ausgleichen zu können.
Wir beraten bei der Erstellung von Dienstanweisungen und Richtlinien zum Thema Antikorruption und führen Inhouse-Schulungen im Rahmen der Compliance-Kommunikation durch (Multiplikatoren-Schulungen für Führungskräfte und passgenaue Antikorruptions-Schulungen für Beschäftigte).
Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski ist Mitglied des Kompetenzzentrums Antikorruption der Akademie des Deutschen Beamtenbundes und Dozent für die Themen Antikorruptions und Complance-Risikoanalyse u.a. bei dem Kommunalen Bildungswerk und der Akademie des Deutschen Anwaltvereins.
Wir sind als Experten auf unserem Gebiet gefragte Referenten zu diversen Compliance-Themen bei den führenden Fortbildungsinstituten der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor (u.a. Haufe Akademie, TÜV Rheinland Akademie, Kommunales Bildungswerk und Akademie des Deutschen Beamtenbundes). Darüber hinaus bieten wir für Unternehmen und Behörden Inhouse-Schulungen an, die direkt auf die Bedürfnisse der konkreten Organisation zugeschnitten sind.
Zu nennen sind hier beispielhaft Compliance-Schulungen für Führungskräfte und Beschäftigte, Fachkundeschulungen nach § 15 Abs. 2 HinSchG für Meldestellenbeauftragte und "Dawn Raid"-Übungen zur Implementierung und Prüfung der Funktionsfähigkeit von Meldeketten und Verhaltensweisen bei Hausdurchsuchungen. Sprechen Sie uns gerne an.