Wir verteidigen Privatpersonen und Führungskräfte in allen Stadien des Strafverfahrens und des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Dabei arbeiten wir entschlossen und effektiv. Wir stellen uns im Ermittlungsverfahren und in streitiger Hauptverhandlung schützend vor unsere Mandanten und suchen in der Revision akribisch nach dem entscheidenden Argument.
Die Grundlage unserer Arbeit ist fachliche Exzellenz im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und eine umfassende Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Strafgerichten. Wir agieren strategisch und vorausschauend im Interesse unserer Mandanten.
Beim Verdacht auf Straftaten aus der Organisation heraus geraten nicht zuletzt auch Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst ins Visier. Sie können insbesondere von Bußgeldverfahren und vermögensabschöpfenden Maßnahmen betroffen sein.
Wir vertreten Unternehmen, um behördliche Verfahren nach Möglichkeit zu verhindern, nachteilige Rechtsfolgen effektiv einzudämmen und die Rückgewinnung von Vermögenswerten des Unternehmens zu unterstützen. Darüber hinaus koordinieren wir die Individualverteidiger, wenn Leitungspersonen oder Mitarbeiter beschuldigt werden.
Zur Durchsetzung der Interessen des Unternehmens greifen wir auf eine umfassende forensische Erfahrung und ein fundiertes wirtschaftliches Verständnis zurück.
Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräume gehört zu den schwerwiegensten Eingriffen im Ermittlungsverfahren. Sie sind für die Betroffenen in hohem Maße belastend, für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens von großer Bedeutung und bergen massive Reputationsrisiken. Hausdurchsuchungen sind sowohl beim Beschuldigten als auch bei Dritten - z.B. im Unternehmen - möglich, wenn dort Beweismittel vermutet werden.
Wir bereiten Unternehmen in "Dawn Raid"-Schulungen auf Durchsuchungssituationen vor, begleiten Unternehmen und Privatpersonen in der Durchsuchungssituation und danach. Mit einem Netzwerk aus renommierten Kollegen sind wir deutschlandweit in kürzester Zeit vor Ort.
Als kompetente und erfahrene Ansprechpartner für Ermittlungsbehörden und mit Einsatz für die Interessen unserer Mandaten verhindern wir den unrechtmäßigen Zugriff auf Gegenstände und dämmen die Folgen der Ermittlungsmaßnahme ein.
Bei komplexen Rechtfragen können wissenschaftlich fundierte Gutachten den entscheidenden Unterschied machen. In Strafverfahren kann es sinnvoll sein, die eigene rechtliche Position durch ein wissenschaftliches Rechtsgutachten zu untermauern. Zugleich kann die Begutachtung von Rechtsfragen auch vor Strafverfolgungsrisiken schützen. Wir erstatten belastbare Gutachten mit hohem wissenschaftlichen Anspruch und praktischer Expertise im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Unternehmen können im steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Kontext mit komplexen Krisensituationen konfrontiert sein: Durchsuchungsmaßnahmen, Einfrieren von Vermögenswerten, Inhaftierung von Leitungspersonen und Mitarbeitern, reputationsgefährdende Presseberichterstattung.
Aber auch umfangreiche Datenverluste, Ransomware-Angriffe und schwere Betriebsunfälle treffen Unternehmen häufig mit potenziell existenzgefährdendem Risiko.
Wir unterstützen Führungsverantwortliche, durch komplexe Krisensituationen zu navigieren und handlungsfähig zu bleiben. Wir koordinieren die rechtliche Beratung und vertreten Unternehmen gegenüber Behörden und arbeiten Sachverhalte auf.
Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht werden bei Beschuldigten und Unternehmen regelmäßig Vermögenswerte "eingefroren": Durch die Strafjustiz können Konten, Ansprüche und Immobilien beschlagnahmt werden. Dies kann bereits im Ermittlungsverfahren - also auf Grundlage einer bloßen Verdachtslage - durch sog. "vorläufige Vermögenssicherungsmaßnahmen" geschehen. Die Folgen sind unter Umständen existenzgefährdend, wenn Privatpersonen fällige Kredite nicht mehr bedienen und Unternehmen Beschäftigte nicht mehr bezahlen können.
Wir arbeiten um Vermögenssicherungsmaßnahmen nach Möglichkeit abzuwenden und verhandeln mit Staatsanwaltschaften, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Beschuldigten und Unternehmen aufrechtzuhalten.
In Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren werden Zeugen durch Ermittlungsbehörden und vor Gericht häufig intensiv befragt. Die maßgeblichen Sachverhalte liegen dabei zum Teil lange zurück. Zugleich sind Zeugen zur Wahrheit verpflichtet und tragen selbst ein Strafverfolgungsrisiko wegen Falschaussage.
Zeugen haben einen Anspruch, sich durch einen Rechtsanwalt bei der Zeugenbefragung begleiten zu lassen. Das ist sinnvoll, um im Vorfeld eine eigene Gefährdung des Zeugen zu ermitteln und etwaige Auskunftsverweigerungsrechte anwaltlich prüfen zu können. Darüber hinaus trägt die Anwesenheit eines Zeugenbeistandes in der Befragungssituation regelmäßig zur Sicherung einer ordnungsgemäßen und fairen Befragung bei.
Wir begleiten Mandanten mit umfangreicher Erfahrung in den Befragungssituationen vor, während und nach der Befragungssituation.