Durchsuchung in Köln und bundesweit: So verhalten Sie sich richtig

Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in und um Köln bei Durchsuchungen von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zollfahndungsamt oder Hauptzollamt. Mit einem Netzwerk aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sind wir auch außerhalb des Rheinlandes in kürzester Zeit vor Ort - deutschlandweit.

Wann kommt es zu einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar. Wegen ihrer Eingriffsintensität ist sie grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung möglich.

In der Regel dienen Hausdurchsuchungen zum Auffinden von Beweismitteln für die Aufklärung einer Verdachtslage. Es kommt allerdings auch die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten in Betracht.

Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen werden regelmäßig Akten beschlagnahmt und Festplatten, Laptops, Handys etc. vorläufig sichergestellt. Diese Gegenstände werden dann zur polizeilichen Auswertung der darauf befindlichen Daten mitgenommen.

Grundvoraussetzung für eine Durchsuchung ist ein strafprozessualer Anfangsverdacht. Das heißt, der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus. Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind.

Liegt ein solcher Anfangsverdacht vor, muss die Durchsuchung auch das verhältnismäßige Mittel zum Auffinden von Beweismitteln sein. Es muss zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses also zu vermuten sein, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. Darüber hinaus muss die Maßnahme in einem angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen.

Wer kann durchsucht werden?

Eine Durchsuchung ist nicht nur beim Beschuldigten möglich, sondern auch bei einer dritten Person (z.B. im Unternehmen, bei IT-Dienstleistern etc.), wenn die Durchsuchungsmaßnahme dort Erfolg verspricht.

Verhalten in der Durchsuchungssituation

Für das weitere Ermittlungsverfahren und das Reputationsmanagement im Nachgang ist die frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Verteidigers von hoher Bedeutung.

Wir begleiten Sie im Vorfeld, in der Durchsuchungssituation und danach.

Grundsätzlich gibt es folgendes zu beachten:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Meldekette in Gang setzten: Sofern Vorkehrungen getroffen wurden (Dawn Raid-Übung), informieren Sie die vorgesehenen Kontaktpersonen.
  3. Rechtsanwalt benachrichtigen: Die Ermittlungsbeamten werden möglicherweise bereits Handys und andere Kommunikationsmittel an sich genommen haben. Gleichwohl haben Sie das Recht, die Durchuchungsmaßnahme durch einen Anwalt begleiten zu lassen. Die Ermittlungsbeamten werden diesem Wunsch nachkommen.
  4. Diskretion einfordern: Ermittler auffordern, den Sachverhalt zunächst außerhalb öffentlich zugänglicher Räumlichkeiten zu erörtern.
  5. Informationen einholen: Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen und Dienstausweise der Beamten kopieren, klären, gegen wen sich der Durchsuchungsbeschluss richtet.
  6. Situation sortieren: Beamte bitten, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Rechtsanwalts abzuwarten.
  7. Keine Selbstbelastung: Beschuldigte haben das Recht zu schweigen sowie das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen – also zunächst keine Angaben zur Sache zu machen. Auch Zeugen haben das Recht, sich eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen – also keine Angaben zur Sache ohne Zeugenbeistand machen.
  8. Dokumentation anfertigen: Alle Durchsuchungshandlungen protokollieren.
  9. Verteidigung: Der hinzukommende Rechtsanwalt wird den Durchsuchungsbeschluss prüfen und auf eine Versiegelung der beschlagnahmten Beweismittel hinwirken, damit diese nicht vor der gerichtlichen Prüfung der Beschlagnahme ausgewertet werden können.

Vorbereitung für den Fall der Durchsuchung

Besteht der Verdacht, dass es zu einer Durchsuchungsmaßnahme kommen könnte, sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ist geschützt, sodass die Verdachtslage vertrauensvoll besprochen werden kann. Unter Umständen lässt sich eine Durchsuchungsmaßnahme auch noch abwenden.

In der Unternehmens-Compliance sollte für den Ernstfall "Hausdurchsuchung" unabhängig vom Vorliegen der konkreten Gefahr stets vorgesorgt werden. Dies geschieht durch die Einrichtung und Fortentwicklung eines effektiven Compliance-Managment-Systems, dass Risiken frühzeitig erkennt und steuert. Dies sollte aber auch durch reaktive Vorkehrungen erfolgen:

  • Festlegung einer Meldekette (Empfang bis Geschäftsleitung) und von anwaltlichen Ansprechpartnern für den Fall einer Hausdurchsuchung (ggf. für mehrere Standorte des Unternehmens)
  • Erstellung eines internen Leitfadens für den Fall einer Durchsuchung
  • Sensibilisierung und Mitarbeiterschulung zu den internen Richtlinien für den Fall der Durchsuchung sowie zum Umgang mit Ermittlungsbeamten
  • Dawn Raid-Übungen: Simulation einer Durchsuchung mit anschießendem Mitarbeiter-Feedback
Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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Unsere Leistungen auf einen Blick

Wir stehen Unternehmen und Privatpersonen bei Hausdurchsuchungen zur Seite - vor, während und nach dem Eingriff -, indem wir:

  • präventiv beim Risiko einer Hausdurchsuchung beraten und Mitarbeiterschulungen durchführen (Dawn-Raid-Übung),
  • individuelle Notfallpläne erarbeiten und im Ernstfall als Notfallkontakte zur Verfügung stehen,
  • rechtliche Beratung und Begleitung während einer Hausdurchsuchung gewährleisten,
  • Durchsuchungsmaßnahmen rechtlich prüfen und Rechtsmittelverfahren führen,
  • strafrechtlich beraten und Zeugenbeistände bereitstellen.
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