Verteidigung
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in und um Köln bei Durchsuchungen von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zollfahndungsamt oder Hauptzollamt. Mit einem Netzwerk aus erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sind wir auch außerhalb des Rheinlandes in kürzester Zeit vor Ort - deutschlandweit.
Eine Hausdurchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar. Wegen ihrer Eingriffsintensität ist sie grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung möglich.
In der Regel dienen Hausdurchsuchungen zum Auffinden von Beweismitteln für die Aufklärung einer Verdachtslage. Es kommt allerdings auch die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten in Betracht.
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen werden regelmäßig Akten beschlagnahmt und Festplatten, Laptops, Handys etc. vorläufig sichergestellt. Diese Gegenstände werden dann zur polizeilichen Auswertung der darauf befindlichen Daten mitgenommen.
Grundvoraussetzung für eine Durchsuchung ist ein strafprozessualer Anfangsverdacht. Das heißt, der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus. Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind.
Liegt ein solcher Anfangsverdacht vor, muss die Durchsuchung auch das verhältnismäßige Mittel zum Auffinden von Beweismitteln sein. Es muss zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses also zu vermuten sein, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. Darüber hinaus muss die Maßnahme in einem angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen.
Eine Durchsuchung ist nicht nur beim Beschuldigten möglich, sondern auch bei einer dritten Person (z.B. im Unternehmen, bei IT-Dienstleistern etc.), wenn die Durchsuchungsmaßnahme dort Erfolg verspricht.
Für das weitere Ermittlungsverfahren und das Reputationsmanagement im Nachgang ist die frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Verteidigers von hoher Bedeutung.
Wir begleiten Sie im Vorfeld, in der Durchsuchungssituation und danach.
Grundsätzlich gibt es folgendes zu beachten:
Besteht der Verdacht, dass es zu einer Durchsuchungsmaßnahme kommen könnte, sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ist geschützt, sodass die Verdachtslage vertrauensvoll besprochen werden kann. Unter Umständen lässt sich eine Durchsuchungsmaßnahme auch noch abwenden.
In der Unternehmens-Compliance sollte für den Ernstfall "Hausdurchsuchung" unabhängig vom Vorliegen der konkreten Gefahr stets vorgesorgt werden. Dies geschieht durch die Einrichtung und Fortentwicklung eines effektiven Compliance-Managment-Systems, dass Risiken frühzeitig erkennt und steuert. Dies sollte aber auch durch reaktive Vorkehrungen erfolgen:
Sie haben Fragen zum Thema oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.
T:
0221 29265841
E:
rostalski@rostalski.legal
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Wir stehen Unternehmen und Privatpersonen bei Hausdurchsuchungen zur Seite - vor, während und nach dem Eingriff -, indem wir:
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