Arbeitgeber haben im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse umfangreiche Pflichten. Werden Arbeitszeitbegrenzungen nicht eingehalten, Mindestlöhne nicht gezahlt oder Scheinselbstständige beschäftigt, führt das regelmäßig zu komplexen Ermittlungsmaßnahmen. Ebenso werden Betriebsunfälle zum Anlass genommen, Sicherheitsbeurteilungen und andere Compliance-Maßnahmen einer Überprüfung zu unterziehen.
Sanktions- und Haftungsrisiken ergeben sich sowohl für das Unternehmen als auch für die Leitungspersonen. Zudem droht eine Eintragung ins Gewerbezentralregister und die Arrestierung von Vermögenswerten.
Fälle im Arbeitsstrafrecht erfordern wegen der hohen Bedeutung der in Rede stehenden Interessen eine spezialisierte Rechtsberatung. Wir verfügen in diesem Gebiet über eine Kernkompetenz und über Erfahrung im Umgang mit den einschlägigen Behörden (Ermittlungsbehörden, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsbehörden etc.). Dabei verteidigen wir routiniert im Bußgeldverfahren gegen Unternehmen und Führungskräfte und in korrespondierenden Strafverfahren der Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Ärzte und andere Angehörige der Medizinberufe sind in ihrer täglichen Arbeit besonderen Strafverfolgungsrisiken ausgesetzt. Ihre Tätigkeit betrifft Leib, Leben und Gesundheit von Patienten regelmäßig unmittelbar. Fragen der Einwilligung in medizinische Behandlungen, Behandlungsfehler, der Umgang mit Betäubungsmitteln und der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs sind typische und vertraute Gegenstände von berufsbezogenen Ermittlungsverfahren. Für die Berufsträger sind solche Verfahren auch wegen der berufsrechtlichen Ebene in hohem Maße belastend.
Wir beraten Ärzte und Heilberufsangehörige ebenso wie medizinische Einrichtungen beim Vorwurf medizinstrafrechtlicher Straftaten.
In die Beratung bringen wir Branchenkenntnisse im Health-Care-Bereich und exzellente Rechtskenntnis der einschlägigen Materie ein. Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski ist Herausgeberin des Nomos-Kommentars "Medizinstrafrecht" und hat vielfach einschlägig publiziert.
Klassische Fälle des Crypto-Betrugs, der Identitätstäuschung, aber auch die Bedrohung durch Cybercrime gehören mit steigender Tendenz zum Alltag der deutschen Wirtschaft. Mit Ransomware-Angriffen und unauthorisierten Zugriffen auf Daten, ggf. auch dem Abfluss von Daten, ergeben sich für Unternehmensverantwortliche eine Vielzahl von Pflichten (auch Meldepflichten im sog. Incident Management). Uns sind die Verfahren und Anforderungen im Kontext solcher Szenarien vertraut und wir haben Erfahrung bei der Rückverfolgung von Vermögenswerten.
Wir beraten betroffene Privatpersonen und Leitungspersonen in diesen Krisensituationen. Im Bedarfsfall greifen wir auf ein Netzwerk von IT-Forensikern zurück und platzieren Strafanzeigen bei den zuständigen Stellen der Landeskriminalämter (Cyber-Crime-Units).
Der Vorwurf von Insolvenz- und Bankrottstraftaten ist eine häufige Begleiterscheinung im Zuge der Unternehmenskrise. Eine frühzeitige Beratung in der Krise ist wichtig, um Strafverfolgungsrisiken zu reduzieren. Ebenso unerlässlich ist es, sich gegen den Vorwurf einer Insolvenzstraftat durch einen Spezialisten auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts verteidigen zu lassen.
So lässt sich der Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung, einer Bestrafung und des Verbots der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit in Folge einer Verurteilung wirksam entgegentreten.
Wir verteidigen in diesem Bereich routiniert, mit wirtschaftlichen Sachverstand und bei Bedarf unter Hinzuziehung von Expertise aus unserem Netzwerk von renommierten Insolvenzrechtlern.
Wegen umfangreicher Martküberwachungsmachanismen wird ungewöhnliches Handelsverhalten schnell zum Gegenstand einer kapitalmarktstrafrechtlichen Verdachtslage.
Wir verfügen über umfangreiche Expertise und Prozesserfahrung im Zusammenhang mit Verfahren wegen Marktmanipulation und Insiderhandels.
In solchen Verfahren ist die Verteidigung häufig nicht nur auf die Verhinderung erheblicher (Freiheits-)Strafen gerichtet, sondern auch auf die Eindämmung ausufernder Einziehungsmaßnahmen in das zur Tatbegehung eingesetzte Vermögen. Hier geht es um nichts weniger, als die finanzielle Handlungsfähigkeit der beschuldigten Person zu schützen.
Wir verteidigen in diesen Verfahren Individualpersonen in allen Stadien des Ermittlungsverfahrens.
Insbesondere Leitungspersonen in der Kommunalverwaltung (Bürgermeister, Landräte, Hauptamtsleiter) und in kommunalen Betrieben, aber auch Wirtschaftsakteure können dem Verdacht der Korruption ausgesetzt sein.
Nicht selten werden solche Verfahren durch Presseberichterstattung begleitet. Dies stellt eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen dar.
Für Amtsträger ergeben sich in der Regel zusätzliche disziplinarrechtliche Verfahren und stets sind die Vorwurfslagen eng mit Begleitdelikten, wie der Untreue oder der Steuerhinterziehung, verknüpft.
Um die Verteidigungsmöglichkeiten in solchen Verfahren möglichst effizient nutzen zu können, bedarf es einer möglichst frühzeitigen und spezialisierten Verteidigung.
Nahezu jedes wirtschaftliches Verhalten löst steuerliche Folgen aus. Das gilt auch im Kontext von Straftaten. Das Steuerstrafrecht nimmt vor diesem Hintergrund als klassische Steuerhinterziehung und als Begleitstraftat in weiteren Zusammenhängen eine große Bedeutung in unserer Arbeit ein.
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist für Betroffene häufig mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die effektive Verteidigung hängt stark von der richtigen Strategie ab. Ob Unnachgiebigkeit und Härte in der Sache oder der diplomatisch, konstruktive Dialog zum Ziel führen, muss kompetent im Einzelfall entschieden werden.
Im Vordergrund steht nach Möglichkeit die Verhinderung einer Anklage, der maximale Schutz des Mandaten und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung des Steuerstreits.
Das Umweltstrafrecht, das gravierende Fehlverhaltensweisen im Umweltbereich sanktioniert, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Durch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften steigt der Ermittlungsdruck.
Für Leitungspersonen und Beschäftige insbesondere in der Entsorgungswirtschaft, im Transport- und im produzierenden Gewerbe ist eine effektive Compliance im Unternehmen von großer Wichtigkeit, um Strafverfolgungsrisiken zu reduzieren.
Kommt es zu Ermittlungsverfahren, verteidigen wir - wenn nötig - in Kooperation mit renommierten Verwaltungsrechtskanzleien, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die Verteidigung und die Anzeige von Verdachtslagen insbesondere der Untreue und des Betrugs gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Unser Anspruch ist es, den Sachverhalt und die damit zusammenängenden Rechtsfragen auf den Punkt zu bringen. Das ist der Schlüssel, um entsprechende Verfahren schnell zur Einstellung zu bringen bzw. effektiv zu verteidigen und auf Seiten der Anzeigeerstattung sicher zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu gelangen.
Wir greifen hier auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz und ein tiefgreifendes wissenschaftliches Verständnis der einschlägigen Tatbestände zurück.