Qualifizierungs-Seminar zum LkSG

24.7.2024

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen sich intensiver mit Menschenrechten zu beschäftigen - die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten wird dringend empfohlen. Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter, die für die Lieferkettensorgfalt in ihrer Organisationen Verantwortung tragen.

In dem Intensiv-Seminar der TÜV Rheinland Akademie zum LkSG - Menschenrechtsbeauftragter (TÜV) - gibt Rechtsanwalt Dr. Rostalski einen vertieften Einblick in die gesetzlichen Anforderungen des LkSG. Anhand von Praxisbeispielen und konkreten Szenarien werden die Funktionen und Aufgaben eines/einer Menschenrechtsbeauftragten besprochen und konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung des LkSG im Unternehmen gegeben.

Schwerpunkte:

  • Grundlagen und Hintergründe zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen
  • Gesetzliche Anforderungen des LkSG
  • Die ILO-Kernarbeitsnormen
  • Rolle des MRB (einschließlich Haftung)
  • Methoden und Tools zur praktischen Umsetzung des LkSG, u.a.
    • Grundsatzerklärung
    • Risikoanalyse
    • Lieferantenbewertung
    • Menschenrechtsstrategie
    • Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens
    • Wirksamkeitskontrollen von Präventionsmaßnahmen
    • Berichterstattung
  • Ausblick auf die Regelungen auf europäischer Ebene (u.a. CSDDD)

Buchung:

Eine Anmeldung zum Seminar ist beim TÜV Rheinland möglich: hier.

Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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