17.9.2024
Artikel
Wir verteidigen regelmäßig Unternehmen und Führungskräfte in Bußgeldverfahren wegen Verstößen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Typische Verstöße gegen die BetrSichV sind:
Diese Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden:
Diese Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Sie beziehen sich hauptsächlich auf überwachungsbedürftige Anlagen und beinhalten:
Es ist wichtig zu beachten, dass bei vorsätzlichem Handeln und Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Beschäftigten oder anderer Personen diese Verstöße nach § 23 BetrSichV auch als Straftaten gewertet werden können.
Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) führen wichtige Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Druckbehältern (wiederkehrende Innere Prüfung und Festigkeitsprüfung), Aufzügen etc. durch. Im Rahmen dieser ZÜS-Prüfungen fallen regelmäßig Verstöße gegen die BetrSichV auf, was dann zur Einleitung von Bußgeldverfahren führt.
Bei Betriebsunfällen kommt es häufig zur Einleitung von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung, weil die zuständigen Behörden in der Regel nach der Unfallursache sucht. Dabei wird geprüft, ob alle erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß BetrSichV getroffen wurden. Werden Mängel festgestellt, kann dies zu einem Bußgeldverfahren führen.
Typische Verstöße, die bei Unfällen aufgedeckt werden, sind:
Mangelhafte Gefährdungsbeurteilung:
Unzureichende Prüfungen:
Mängel bei Arbeitsmitteln:
Unzureichende Unterweisung:
FOCUS Business zählt Dr. Tony Rostalski zu "Deutschlands Top-Rechtsanwälten 2024" im Bereich Strafverteidigung.
T:
0221 29265841
E:
rostalski@rostalski.legal
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Eine effektive Beratung zu Compliance-Risiken und Verteidigung gegen Bußgeldverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung bietet Unternehmen und Verantwortlichen wichtige Vorteile:
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