Verteidigung gegen typische Bußgeldrisiken nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

17.9.2024

Wir verteidigen regelmäßig Unternehmen und Führungskräfte in Bußgeldverfahren wegen Verstößen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Typische Verstöße gegen die BetrSichV sind:

Verstöße nach § 22 Absatz 1 BetrSichV

Diese Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden:

Mangelhafte Gefährdungsbeurteilung:

Dokumentationsmängel:

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vor erstmaliger Verwendung des Arbeitsmittels nicht oder nicht rechtzeitig dokumentiert (Regelsatz: 1.500 Euro)

Mängel bei Information und Unterweisung:

Prüfungsmängel:

Meldepflichten:

  • Fehlende oder mangelhafte Anzeige von Unfällen oder Schadensfällen (Regelsatz: 1.000 Euro)
  • Nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelte Dokumentationen oder Informationen an die zuständige Behörde (Regelsatz: 1.000 Euro)

Verstöße nach § 22 Absatz 2 BetrSichV

Diese Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Sie beziehen sich hauptsächlich auf überwachungsbedürftige Anlagen und beinhalten:

  • Nicht sichergestellte vorgeschriebene Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Errichtung, Betrieb oder Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage ohne erforderliche Erlaubnis

Es ist wichtig zu beachten, dass bei vorsätzlichem Handeln und Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Beschäftigten oder anderer Personen diese Verstöße nach § 23 BetrSichV auch als Straftaten gewertet werden können.

Wie kommt es zur Einleitung von Bußgeld oder Strafverfahren bei Verstöße gegen die BetrSichV?

Verfahrenseinleitung nach ZÜS-Prüfung

Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) führen wichtige Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Druckbehältern (wiederkehrende Innere Prüfung und Festigkeitsprüfung), Aufzügen etc. durch. Im Rahmen dieser ZÜS-Prüfungen fallen regelmäßig Verstöße gegen die BetrSichV auf, was dann zur Einleitung von Bußgeldverfahren führt.

Verfahrenseinleitung nach Betriebsunfall

Bei Betriebsunfällen kommt es häufig zur Einleitung von Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung, weil die zuständigen Behörden in der Regel nach der Unfallursache sucht. Dabei wird geprüft, ob alle erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß BetrSichV getroffen wurden. Werden Mängel festgestellt, kann dies zu einem Bußgeldverfahren führen.

Typische Verstöße, die bei Unfällen aufgedeckt werden, sind:

Mangelhafte Gefährdungsbeurteilung:

  • Nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung
  • Fehlende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Unzureichende Prüfungen:

  • Verwendung von Arbeitsmitteln ohne durchgeführte oder dokumentierte Prüfungen

Mängel bei Arbeitsmitteln:

  • Bereitstellung oder Verwendung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten Mängeln

Unzureichende Unterweisung:

  • Fehlende oder mangelhafte Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln

Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
Dr. Tony Rostalski
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FOCUS Business zählt Dr. Tony Rostalski zu "Deutschlands Top-Rechtsanwälten 2024" im Bereich Strafverteidigung.

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Eine effektive Beratung zu Compliance-Risiken und Verteidigung gegen Bußgeldverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung bietet Unternehmen und Verantwortlichen wichtige Vorteile:

  • Mögliche Bußgelder können erheblich gemindert oder ganz abgewendet werden. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Verstoß bis zu 100.000 Euro betragen.
  • Vermeidung von Regressforderungen der Berufsgenossenschaften, die bei Arbeitsunfällen aufgrund mangelhafter Gefährdungsbeurteilungen drohen können.
  • Schutz der Unternehmensreputation.
  • Eine erfolgreiche Verteidigung kann die persönlichen Haftungsrisiken von Geschäftsführern, Vorständen oder anderen verantwortlichen Personen  mindern.

Sie möchten einem Bußgeldverfahren vorbeugen oder sehen sich bereits damit konfrontiert? Sprechen Sie uns gerne an.

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