Externe Meldeverfahren neben der Ombudsstelle

Die interne Meldestelle ist ein sicherer und geschützter Weg, Fehlverhalten innhalb der Organisation zu melden. Mitarbeitende werden ausdrücklich aufgefordert, sich bei Hinweisen auf ein Fehlverhalten vertrauensvoll an die Ombudsperson zu wenden:

Erreichbarkeit der internen Meldestelle

Als Ombudsperson steht Herr Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Dr. Rostalski telefonisch, per E-Mail und per Post unter folgenden Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski

ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

Lindenallee 43

50968 Köln

Telefon: 0221 29265841

E-Mail: rostalski@rostalski.legal

Herr Dr. Rostalski nimmt Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze und  internen Arbeitsanweisungen entgegen und bearbeitet diese Hinweise unabhängig und vertraulich.

Der hinweisgebenden Person entstehen durch die Korrespondenz mit der Ombudsperson keine Kosten.

Weitere Meldekanäle

Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an die Ombudsperson oder eine externe Meldestelle wenden.

Gleichwohl ermutigen wir Sie, zunächst immer die Ombudsperson anzusprechen. Wir nehmen jede Meldung stets sehr ernst und bemühen uns, wirksam gegen einen Verstoß vorzugehen.

Als externe Meldekanäle stehen zur Verfügung:

Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz erreichen Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Die Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erreichen Sie unter https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

Die Meldestelle des Bundeskartellamtes erreichen Sie unter https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger

Weitere Meldestellen der Europäischen Union stehen über die Meldekanäle des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Verfügung. Verstöße gegen EU-Sanktionen können zudem über eine Whistleblower-Plattform an die Europäische Kommission bekanntgegeben werden (https://eusanctions.integrityline.com).

Jede dieser externen Meldestellen hält weitergehende Informationen bereit über die Zuständigkeit der jeweiligen Meldestelle sowie zum Verfahren.

Portrait-Foto von Dr. Tony Rostalski, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Hinter ihm ist der Flur eines modernen Büros in Unschärfe zu sehen.
Dr. Tony Rostalski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Sie möchten einen Hinweis abgeben oder sich über die Arbeit der Ombudsstelle informieren?

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