Universitätsprofessorin I Of Counsel
Universitätsprofessorin I Of Counsel
Frau Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski ist Of Counsel der Kanzlei und Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Sie bringt in ausgewählten Mandaten ihre Expertise in strafprozessrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen in die Kanzlei ein. Zudem ist sie in angesehenen Gremien zur Technikregulierung aktiv, unter anderem bei KI-NRW und der Plattform Lernende Systeme. Mit diesem fachlichen Hintergrund treibt sie die Beratung zur zunehmend wichtigen KI-Compliance voran. Prof. Rostalski ist regelmäßig Sachverständige für den Deutschen Bundestag, verschiedene Landtage und Bundestagsfraktionen.
Studium der Rechtswissenschaften in Marburg
Referendariat am Landgericht Marburg
Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg ("Gesinnung und Straftat", Dunker & Humblot)
Promotion an der philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena („Das Natürlichkeitsargument bei
biotechnologischen Maßnahmen“, Dunker & Humblot)
Habilitation an der Philipps-Universität Marburg („Der Tatbegriff im Strafrecht“, Mohr Siebeck)
Universitätsprofessorin Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln
Deutscher Ethikrat
Berkeley Center on Comparative Equality and Anti-Discrimination Law der University of California, Berkeley
Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen (KI.NRW)
Plattform Lernende Systeme
Kuratorium des Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Bonn.
Prof. Rostalski publiziert im Bereich des Strafrechts, Strafprozessrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, Medizinstrafrechts und zu ausgewählten Compliance-Fragen, unter anderem:
"Verfassungswidrigkeit des wahldeutigen Schuldspruchs – Zum eindeutigen Schuldspruch als dem zentralen Element der Bestrafung" (Veröffentlichung gemeinsam mit Georg Freund), JZ 2015, 164-170 sowie Schlusswort, JZ 2015, 716
Der Geltungsbereich der Unschuldsvermutung bei (freisprechendem) Urteil – Zugleich Besprechung von EGMR Nr. 48144/09 – Urteil vom 15. Januar 2015 (Cleve v. Deutschland), HRRS 2015, 315
Zur Problematik der „kartellrechtlichen Grundabsprache“ sowie der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung als rechtliche Institute – Überlegungen anlässlich eines Kartellbußgeldverfahrens gegen deutsche Autohersteller, NZWiSt 2017, 382
Strafbefreiung und Strafmilderung im Steuerstrafrecht als rechtliche Institute, JR 2018, 620.
Zur Legitimation von Maßnahmen mit Vorwurfscharakter und solchen der reinen Vermögensabschöpfung im (neuen) Kartellbußgeldrecht, NZWiSt 2018, 169.
Der KI-Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission (Veröffentlichung gemeinsam mit Erik Weiss), ZfDR 2021, 329.
Vertrauenswürdige Verwendung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa, In: Tagungsband „Künstliche Intelligenz: Wie gelingt eine vertrauenswürdige Verwendung in Deutschland und Europa?“, hrsg. v. BMJV und Frauke Rostalski, Mohr Siebeck, 2023, S. 251.
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO-E), in: „Die neue Verordnung der EU zur Künstlichen Intelligenz. Technische Grundlagen, Rechtsprobleme, Rechtsfolgen“ (Veröffentlichung gemeinsam mit Erik Weiss), hrsg. v. Eric Hilgendorf und David Roth-Isigkeit, C.H. Beck, 2023, S. 35.
Die Menschenrechte und der Begriff der prozessualen Tat, in: Sammelband „Menschenrechte als Alpha und Omega des Rechts?“, hrsg. v. Angelika Nußberger (2023).
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