10.6.2024
Artikel
Der Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes zur NIS 2-Richtlinie liegt jetzt vor. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Cyber-Angriffe gehören zum Unternehmensalltag. Sie verursachen in Deutschland nach einer Studie der Bitkom aus dem Jahr 2023 einen jährlichen Gesamtschaden von durchschnittlich über 200 Milliarden Euro.
Ransomware-Angriffe und das Ausnutzen von IT-Schwachstellen, wie offene oder falsch konfigurierte Online-Server, gehören nach Erhebungen des BSI zu den häufigsten Bedrohungsszenarien.
Weil sich die Bedrohungslage angesichts einer angespannten geopolitischen Lage und einer fortschreitenden Digitalisierung des Alltags- und Wirtschaftslebens weiter zuspitzen wird, ist die EU mit der NIS 2-Richtlinie in den Verteidigungsmodus übergegangen. Die Anforderungen an die Governance-Strukturen im Hinblick auf Cyber-Bedrohungen wurden verschärft.
Der Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes zur NIS 2-Richtlinie liegt jetzt vor.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Unter anderem der Verstoß gegen Risikomanagement-Maßnahmen oder Meldepflichten wird mit abschreckenden Sanktionsandrohungen unterlegt:
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